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ArbG Berlin, 21.01.2010 - 8 Ca 10626/09 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.04.2010 - 10 Ta 399/10
Aussetzung; Strafverfahren
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 2. Februar 2010 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 21. Januar 2010 - 8 Ca 10626/09 - aufgehoben.Im erstinstanzlichen Erkenntnisverfahren - 8 Ca 10626/09 - nimmt der Kläger die Beklagte auf Zahlung von nicht erhaltener Vergütung in Höhe von 43.769,00 EUR brutto sowie Urlaubsabgeltung in Höhe von 3.601,06 EUR brutto in Anspruch.
Mit dem Beschluss vom 21. Januar 2010 - 8 Ca 10626/09 - setzte das Arbeitsgericht den Rechtsstreit bis zur Erledigung des u.a. gegen den Kläger gerichteten Strafverfahrens - (327) 3 Wi Js 3493/07 Ls (25/08) - aus.